Kürzlich wurde Thesis e.V. vom BMBF um Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG gebeten (wie etliche andere Verbände auch). Thesis nutzte nun diese Gelegenheit, die Regierungs-Koalition an ihre Wahlversprechen zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu erinnern.
Das Netzwerk für Promovierende und Promovierte sprach dabei vor allem zwei Aspekte an, die sich auch im Koalitionsvertrag finden. Denn dieser vereinbarte „die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit (zu) knüpfen“, und „darauf hin(zu)wirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden“. Thesis weist anhand von offiziellen Zahlen und Fakten nach, dass die geplanten Regelungen im Referentenentwurf unzutreffend begründet sind und daher trotz teilweiser Verbesserungen nicht sachangemessen sind. Im Übrigen haben sich die von Thesis bereits in seiner Stellungnahme von 2015 zum WissZeitVG geäußerten Befürchtungen weitgehend bewahrheitet.
Thesis fordert daher unter anderem vier Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Erstverträgen für Doktoranden (statt der geplanten drei Jahre), und eine Verkürzung der Höchstbefristungsdauer für Promovierte bzw. Postdocs auf vier Jahre (von bisher sechs) nur bei gleichzeitiger Schaffung einer deutlich breiteren Basis von Dauerstellen für Daueraufgaben, z.B. zehn Prozentpunkte mehr unbefristete Stellen (oder mit Tenure Track) in einer bis maximal zwei Legislaturperioden.
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