Erfolgreich promovieren: DHV und Doktoranden-Netzwerk THESIS legen Best-Practice-Vereinbarung zum Promotionsverhältnis vor

Posted on: By: Peter Schoner

Bonn/Frankfurt 23. März  2009

Erfolgreich promovieren    

DHV und Doktoranden-Netzwerk THESIS legen Best-Practice-Vereinbarung zum Promotionsverhältnis vor

Die optimale Förderung junger Wissenschaftler ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg im internationalen wissenschaftlichen Wettbewerb. Es ist daher wünschenswert, das Promotionsverhältnis zwischen Betreuer und Doktorand stetig fortzuentwickeln und zu verbessern. Zudem markiert die Promotionsphase den oft prägenden Beginn eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) und das Doktoranden-Netzwerk THESIS haben eine Best-Practice-Vereinbarung geschlossen, die in 18 Punkten festlegt, was ein gutes Promotionsverfahren auszeichnet. „Promotionsvorhaben sollten so ausgelegt sein, dass der Doktorand im Regelfall nach spätestens drei Jahren erfolgreich abschließen und sich alle für eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Qualifikationen aneignen kann“, erklärten der THESIS-Vorsitzende, Dr. Marcus Müller, Christopher Mues, THESIS-Hochschulpolitik-Fachmann, und der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. „Doktoranden, die am Lehrstuhl oder Institut des Betreuers beschäftigt sind, müssen ausreichend Gelegenheit erhalten, ihr Promotionsvorhaben voranzutreiben. Ihre Dienstaufgaben sollten einen Bezug zur Dissertation aufweisen.“ Weiterhin erklärten Müller, Mues und Kempen, dass sich „die Beratung des Hochschullehrers auf grundlegende Fragen beschränken muss, da die Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt“. Sollten vereinbarte Zwischenziele aus Gründen, die der Doktorand zu vertreten habe, wiederholt nicht im vorgesehenen Zeitraum erreicht werden, so könne der Betreuer das Promotionsverhältnis auflösen. Im Konfliktfalle sollten Betreuer und Doktorand die Vermittlung der Fakultät oder eines Ombudsmannes suchen. „Wenn das persönliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört und die Aufrechterhaltung des Promotionsverhältnisses nicht mehr zumutbar sind, muss es von beiden Seiten aufgelöst werden können“, betonten Müller und Kempen. Unter Mithilfe und im Benehmen mit der Fakultät seien Vorkehrungen zu treffen, damit im Falle des vorzeitigen Endes oder einer grundsätzlichen Gefährdung des Doktorandenverhältnisses die Fertigstellung der Promotion ohne Zeitverlust gewährleistet sei. Hochschullehrer und Promovend sollten sich zudem darauf verpflichten, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. „Das Promotionsverhältnis ist insbesondere zu beenden, wenn sich der Doktorand bei der Anfertigung der Promotion der Hilfe eines gewerblichen Promotionsberaters bedient, weil dies dem eigenständigen wissenschaftlichen Charakter der Promotion widerspricht“, so Müller und Kempen. Den Wortlaut der Best-Practice-Vereinbarung finden Sie als Anhang.

  • Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland  mit über 24.000 Mitgliedern.
  • THESIS e. V. ist ein bundesweites interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte.

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