Bis wann ist der Mitgliedsbeitrag zu zahlen - was passiert bei Zahlungsverzug?

Der Mitgliedsbeitrag soll generell zu Beginn eines Jahres bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft gezahlt werden. Davon abweichende Regelungen werden nur in Ausnahmefällen gemacht (z.B. das Mitglied wohnt im Ausland) und sind vorab mit dem Schatzmeister zu klären. Wenn trotz erfolgter Mahnung keine Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt, kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Vereinsausschluss entzieht nicht von der Verpflichtung, fällige Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

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