Finanzen

Ich benötige eine Bescheinigung der Mitgliedschaft bzw. Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

Alle Mitglieder, die uns eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrages erteilt haben, finden auf ihrem Kontoauszug einen Hinweis auf die Gemeinnützigkeit unseres Vereins:

„GEMEINNÜTZIG LT. FA FRANKF. STEUER-NR. 4725094695-K09”

Es genügt daher, der Steuererklärung den Kontoauszug beizulegen. Eine weitergehende Bescheinigung werden wird aufgrund des hohen Aufwands nicht erstellen.

Warum erhebt THESIS zusätzliche Gebühren (und welche)?

In der Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind viele Leistungen des Vereines an seine Mitglieder eingeschlossen. Explizit ausgeschlossen sind kostenpflichtige Veranstaltungen wie Seminare, das Jahrestreffen oder das jährliche Segeln. Einzelne weitere Leistungen an ein Mitglied können nicht aus dem Mitgliedsbeitrag bezahlt werden. Diese werden nachfolgend aufgeführt:

Der Beitrag ist falsch abgebucht worden - was soll ich tun?

In der Geschäftsstelle und im Vorstand arbeiten wir mit der gebotetenen Sorgfalt. Sollte es dennoch einmal passieren, dass eine falsche Abbuchung erfolgt, dann kann jede Abbuchung innerhalb von 6 Wochen bei der eigenen Bank widerrufen werden. Wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren. Daher bitten wir Dich, dass Du Dich vor solch einem Schritt an den Schatzmeister wendest, um offene Fragen zu klären und damit wir eine einvernehmliche Lösung finden.

Wenn der Verein Probleme beim Abbuchen des Mitgliedsbeitrags hat ...

Wenn die angegebene Kontoverbindung bei einer bestehenden Einzugsermächtigung nicht gültig ist, dann misslingt die Abbuchung und der Verein wird mit zusätzlichen Gebühren der Bank belastet. Diese können nicht von dem Netzwerk getragen werden. Daher müssen solche zusätzlichen Kosten von jedem einzelnen Mitglied getragen werden.
Hinweis: Solche zusätzlichen Kosten betragen ca. 11,50 € (Stand: Mai 2008)

Bis wann ist der Mitgliedsbeitrag zu zahlen - was passiert bei Zahlungsverzug?

Der Mitgliedsbeitrag soll generell zu Beginn eines Jahres bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft gezahlt werden. Davon abweichende Regelungen werden nur in Ausnahmefällen gemacht (z.B. das Mitglied wohnt im Ausland) und sind vorab mit dem Schatzmeister zu klären. Wenn trotz erfolgter Mahnung keine Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt, kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Vereinsausschluss entzieht nicht von der Verpflichtung, fällige Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Ich wohne im Ausland - Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag zahlen?

THESIS hat nur die Möglichkeit, bei einer Erteilung einer Einzugsermächtigung den Mitgliedsbeitrag von einem Konto bei einer deutschen Bank abzubuchen. Es besteht keine Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag im Ausland abzubuchen, oder dass dieser per Kreditkarte gezahlt wird. Im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraumes besteht aber die vereinfachte Möglichkeit, Auslandsüberweisungen zu tätigen. Bitte verwendet bei der Überweisung die internationalen Kontodaten von THESIS:

Warum soll(te) ich eine Einzugsermächtigung erteilen?

Du erleichterst den Arbeitsaufwand des ehrenamtlichen Vorstandes erheblich, wenn Du eine Einzugsermächtigung erteilst, so dass alle Mitgliedsbeiträge zu einem Termin abgebucht werden können. Im Einzugsverfahren bei deutschen Banken ist es jederzeit möglich, eine unrechtmäßig erfolgte Abbuchung innerhalb von sechs Wochen zurückzufordern. Bevor Du dies tust, bitten wir aber, dass Du Kontakt mit dem Schatzmeister aufnimmst.