Fusionskontrolle in Softwaremärkten

Die Erfindung des Internets hat beinahe alle unsere Lebensbereiche verändert. Wir erleben schnellen technischen Wandel. Der Wandlungsprozess betrifft vor allem die Softwareindustrie: Big Data, Open Source und Cloud Computing sind nur einige der unzähligen Neuerungen.
Wollen sich Unternehmen zusammenschließen, die auf Softwaremärkten agieren, wird häufig eine Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens bei der Europäischen Kommission erforderlich. Die Kommission muss entscheiden: gibt sie den Zusammenschluss frei oder untersagt sie ihn? Die geltende europäische Fusionskontrollverordnung kommt angesichts des hohen Innovationstempos, das auf Softwaremärkten herrscht, an ihre Grenzen. Die derzeitige Rechtssituation ist unbefriedigend, weil sie zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass Unternehmenszusammenschlüsse mit wohlfahrtssteigernden Auswirkungen verhindert werden. Schon aus diesem Grunde ist eine eindeutige unionsrechtliche Regelung für Unternehmenszusammenschlüsse im Bereich der Softwarebranche wünschenswert.

Raum: B 5.12

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