Bis wann muss der Austritt erklärt sein?

Die Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres muss mit einer Frist von einem Monat (d.h. bis zum 30. November des jeweiligen Jahres) in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Wesentlich ist hier nicht das Datum, an dem Ihr die Erklärung abgesandt habt, sondern der Tag des postalischen Eingangs. Diese Frist von einem Monat gibt uns die Möglichkeit, die anstehenden Austritte noch in angemessener Zeit bearbeiten zu können, ohne dass noch zum Ende des Jahres - evtl. sogar noch zwischen Weihnachten und Silvester - entsprechende Schreiben ankommen, die dann noch dringend bearbeitet werden müssen.

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