Die Satzung (§3.1 Erwerb der Mitgliedschaft) schreibt nur vor, wer Mitglied bei THESIS werden kann: Vollmitglied werden kann jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft ein Hochschulstudium absolviert hat und ein Promotionsstudium durchführt bzw. ein Promotionsstudium in Kürze beginnt oder bereits promoviert ist. Sonstige wissenschaftlich Arbeitende können Mitglied werden, wenn sie in ähnlicher Weise tätig sind. Die Satzung zwingt dagegen niemanden, die Mitgliedschaft aufzugeben. Selbst wenn Du also Deine Promotion abbrechen solltest, kannst Du weiterhin Mitglied bleiben, da Du Dich dann sicherlich zu letzterem Personkreis zählst.
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