BuWiN 2021: Seit Jahren unveränderte Situation junger Forschender erfordert dringend Verbesserungen

Posted on: By: Rene Krempkow

Kürzlich wurde in einer Pressekonferenz der aktuelle Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) vorgestellt. Vertreter von THESIS haben an der Pressekonferenz teilgenommen, einen ersten Eindruck von den Ergebnissen gewonnen und geben nachfolgend eine erste Einschätzung dazu. Kurz zusammengefasst, zeigt die Präsentation des BuWiN, dass die Situation der Nachwuchsforschenden in Deutschland im Vergleich zum vorangegangenen BuWiN (2017) im Wesentlichen unverändert ist. Auf der Pressekonferenz wurden vor allem zu zwei Themen Ergebnisse vorgestellt: Karrieren/ Beschäftigungsbedingungen (das Schwerpunktthema des aktuellen BuWiN), sowie Chancengerechtigkeit.

Als ein Hauptergebnis zum ersten Thema wurde hervorgehoben, dass sich mit 92% die Befristungen der Nachwuchsforschenden seit 2010 “praktisch nicht verändert“ haben, wobei der Anteil bei Frauen und Männern gleich hoch sei - so eine der Autorinnen des BuWiN, Alexandra Shajek. Von denjenigen, die ihre Promotion abschließen, sind zehn Jahre nach Abschluss der Promotion vier Fünftel außerhalb der Wissenschaft tätig und finden überwiegend sehr gute Karrierechancen. Dies hob auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in ihrem Kommentar zum BuWiN hervorg. Zugleich sieht sie aber beim Befristungsanteil „Verbesserungspotenzial“ und fügt hinzu: „Um attraktiv zu bleiben, werden sich unsere Wissenschaftsorganisationen sehr viel intensiver damit beschäftigen müssen.“

Als ein Hauptergebnis zum zweiten Thema wurde die nur wenig veränderte Chancengerechtigkeit von Frauen in der Wissenschaft anhand der sogenannten „leaky pipeline“ dargestellt, wonach weiterhin mit jeder Qualifikationsstufe in der Wissenschaft der Frauenanteil trotz gleicher Ausgangs­situation grundsätzlich immer geringer wird. Als Positivbeispiel wurde hierbei von Shajek der in den letzten Jahren etwas gestiegene Frauenanteil bei Habilitationen vorgestellt. Karliczek hob hierzu anschließend noch hervor, dass mit 48% fast die Hälfte der Tenure-Track-Professuren Frauen sind.

Auch deutlich kritische Töne fanden in der Pressekonferenz Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle und BuWiN-Beiratsvorsitzender Karl Ulrich Mayer: Schüle kritisierte den Begriff „Nachwuchs“ und bezeichnete die Annahme als „offensichtlichen Unsinn“, dass sich die als Nachwuchs Beschäftigten oft über 40-Jährigen vor allem um ihre wissenschaftliche Qualifikation kümmern, denn tatsächlich arbeite der Großteil längst selbstständig. Mayer kritisierte, dass zudem inzwischen auch viele Erstberufungen befristet erfolgen, dies sei wirklich unnötig. Er bezeichnete zudem den Grad der Internationalisierung als „niedrig“. Hier würden die außeruniversitären Forschungs­einrichtungen zeigen, dass es deutlich besser geht; und hier habe „der Evaluationsdruck offenbar gewirkt“. Zur Corona-Situation fügte er hinzu, dass er für die Zukunft noch „deutliche Probleme erwarte“, auch wenn dazu bisher kaum belastbare Aussagen möglich sind.

Ausgehend von vorgestellten Ergebnissen können hier seitens THESIS erste Einschätzungen erfolgen, zum 250-seitigen BuWiN folgt ggf. später eine ausführlichere Stellungnahme, da er nicht vorab ver­füg­bar war. Die bislang vorgestellten Ergebnisse enthalten jedoch einige neuralgische Punkte: Ein neuralgischer Punkt ist der unverändert extrem hohe Anteil der Befristungen, sowie deren Vertrags­dauer, die sich im Schnitt nur um wenige Monate verlängerte (und dies auch nur für Erstverträge). Diese minimalen Veränderungen entsprechen in keiner Weise den Anforderungen an attraktive Beschäftigungsbedingungen und den Herausforderungen an das Wissenschaftssystem – nicht einmal nach früherer eigener Einschätzung des BMBF [1].

THESIS fordert daher seit längerem die Politik zu Verbesserungen auf und erneuert die Forderung nach:

  1. Schaffung transparenter und berechenbarer Karrierewege für Nachwuchsforschende insgesamt inkl. Entfristungsmöglichkeiten nach der Promotion [2], z.B. durch Schaffung von Tenure-Track-Verfahren generell für Promovierte in der Wissenschaft [3] – und nicht nur für ein paar hundert Tenure-Track-Professuren in Deutschland;

  2. Stärkung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von Nachwuchsforschenden – schrittweise bereits ab Beginn der Promotion verbunden mit transparenten Leistungsanforderungen (auch damit sich künftig nicht mehr die Mehrheit der Nachwuchsforschenden gegen eine Karriere in der akademischen Wissenschaft entscheidet);

  3. Kurzfristig: „Corona“-Vertragsverlängerung als Rechtsanspruch der (Nachwuchs-) Forschenden (sie liegt bislang im Ermessen der einzelnen Wissenschaftseinrichtungen).

Von der künftigen Bundesberichterstattung zu diesem Thema wäre zu wünschen:

  1. Ausweisen der Promotionsabbruchquote differenziert mind. nach Fächern und Geschlecht (und möglichst nach internationaler und sozialer Herkunft);

  2. Ausweisen der Berufungswahrscheinlichkeit von entspr. qualifizierten Promovierten, ebenfalls entspr. differenziert (ggf. durch Verbesserung notwendiger Voraussetzungen).

THESIS e.V. ist das deutschlandweite interdisziplinäre Netzwerk für Promovierende und Promovierte (www.thesis.de).

Kontakt:

  • Axel Gürtler, Geschäftsführer THESIS e.V. (axel [dot] guertler [at] thesis [dot] de (axel[dot]guertler[at]thesis[dot]de))
  • René Krempkow, Referent Hochschulpolitik THESIS e.V. (rene [dot] krempkow [at] thesis [dot] de (rene[dot]krempkow[at]thesis[dot]de))

[1] Das BMBF selbst formulierte zur Begründung der letzten Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit Wirkung zum 17.03.2016: „Der Anteil an kurzzeitigen befristeten Beschäftigungen hatte zuvor ein nicht mehr zu vertretendes Maß erreicht, so dass die Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorangetrieben hat, welche die notwendigen Aktivitäten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen selbst zur Verbesserung der Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs flankiert.“

[2] Bereits im vorangegangenen BuWiN (2017: 60) heißt es zu diesem Thema: „Insbesondere wird die Tatsache kritisch gesehen, dass ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nicht nur für Promovierende, sondern auch für Promovierte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Ausnahme darstellt.“ Für eine ausführlichere kritische Diskussion sei hier auf einen Überblicksartikel in der Zeitschrift "Forschung" verwiesen (Volltext auf www.researchgate.net).

[3] Ähnlich ist dies in einem Entwurf für eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes vorgesehen, welches Hochschulpräsidenten kürzlich als massive Einschränkung ihrer Autonomie kritisierten.