Kinder- und Jugendhilfe wirkt und diese Wirkungen gelten sowohl für die Nutzer als auch die Gesellschaft. In der Volkswirtschaftslehre werden Wirkungen, die nicht mit Marktpreisen vergütet werden, externe Effekte genannt. Externe Effekte stellen ein Marktversagen dar. Wie der Staat auf externe Effekte in der Jugendhilfe reagieren sollte, ist Gegenstand dieses Vortrages.
Raum: 512
Termin
Ende
Ort
Hochschule für Wirtschaft und Recht
Badensche Straße 50-51
Berlin
Campus Schöneberg
U4/U7 Bayerischer Platz
U7/U9 Berliner Straße
Veranstalter