Externe Effekte der Kinder- und Jugendhilfe und die Handlungsmöglichkeiten des Staates

Kinder- und Jugendhilfe wirkt und diese Wirkungen gelten sowohl für die Nutzer als auch die Gesellschaft. In der Volkswirtschaftslehre werden Wirkungen, die nicht mit Marktpreisen vergütet werden, externe Effekte genannt. Externe Effekte stellen ein Marktversagen dar. Wie der Staat auf externe Effekte in der Jugendhilfe reagieren sollte, ist Gegenstand dieses Vortrages.

Raum: 512

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