Austritt

Ich möchte sofort mit meiner Austrittserklärung keine Emails mehr von THESIS bekommen.

Im Sinne der Selbstverwaltung des Vereines kann jedes Mitglied selbst entscheiden, wann es welche Mailinglisten abonniert oder nicht. Daher musst Du Dich selber darum kümmern, von den Mailinglisten zu löschen. Wie dies geht, wird in den FAQ's zu den Mailinglisten beschrieben. Wenn Du Dich nicht von den Mailinglisten löschst, wird dies (für die uns bekannten Mailadressen) durch die Geschäftsstelle zum Jahresende durchgeführt.

Ich möchte mit meiner Austrittserklärung die Einzugsermächtigung zurückziehen.

Bitte beachte, daß ein vorzeitiges Erlöschen der Einzugsermächtigung evtl. mit weiterem Aufwand auf Seiten von Thesis verbunden ist und damit eine Bearbeitungsgebühr zur Deckung unserer Kosten nach sich zieht.
Insbesondere entbindet eine Austrittserklärung Dich nicht von der Zahlung noch offener Beiträge (Satzung §4, 9 "Ende der Mitgliedschaft"):
Das Erlöschen der Mitgliedschaft hebt die Verpflichtung zur Zahlung bereits fällig gewordener Beiträge nicht auf.

Was geschieht mit meinen Daten nach dem Austritt?

Mit dem Austritt werden sämtliche Unterlagen vernichtet. Für unsere Statistik werden lediglich Name, Wohnort, Geburtsdatum, Ein- und Austrittsdatum gespeichert. Sofern noch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen offen ist oder andere relevante Daten in Bezug auf die Finanzverwaltung von THESIS (z.B. Teilnahme an Seminaren) benötigt werden, werden auch diese von uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

Bis wann muss der Austritt erklärt sein?

Die Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres muss mit einer Frist von einem Monat (d.h. bis zum 30. November des jeweiligen Jahres) in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Wesentlich ist hier nicht das Datum, an dem Ihr die Erklärung abgesandt habt, sondern der Tag des postalischen Eingangs. Diese Frist von einem Monat gibt uns die Möglichkeit, die anstehenden Austritte noch in angemessener Zeit bearbeiten zu können, ohne dass noch zum Ende des Jahres - evtl.

Erhalte ich eine Bestätigung des Austritts?

Ihr bekommt für Eure Austrittserklärung postalisch eine Bestätigung zugesandt. Da eine Austrittserklärung jedoch nur Ende eines Kalenderjahres wirksam wird, werden die entsprechenden Schreiben gesammelt und i.d.R. einmal im Quartal bearbeitet. Ihr müsst also evtl. ein wenig länger auf die Bestätigung warten. Aufgrund des Arbeitsaufwandes verschicken wir derzeit keine E-Mail als Bestätigung über den Eingang des Austrittsschreiben.

Muss ich meine Austrittserklärung per Einschreiben schicken?

In früheren Fassungen der Satzung war es notwendig, die Austrittserklärung per Einschreiben zu schicken. Das Einschreibenes dient(e) Euch als Nachweis, dass Ihr die Kündigung eingereicht habt, falls die Austrittserklärung - aus welchen Gründen auch immer - nicht bestätigt worden ist. Dann könnt Ihr den Versand derselben an die Geschäftsstelle nachweisen. Ein Einschreiben ist (inzwischen) nicht (mehr) notwendig. Das Austrittsschreiben sollte per Post, kann aber auch per Fax an die Geschäftsstelle geschickt werden; es wird insgesamt der Versand per Post empfohlen.

Sind bei einem Austritt bestimmte Formen einzuhalten?

Ihr helft uns, wenn, Ihr bei der Austrittserklärung die Mitgliedsnummer bzw. den Loginnamen mit angebt. Wenn Ihr diese nicht wisst, dann genügt es auch, wenn Ihr Eure Adresse angebt. Und die Austrittserklärung muß natürlich unterschrieben sein. Solltet Ihr umgezogen sein, dann gebt neben Eurer neuen Adresse (für den Versand der Bestätigung) auch die vorherige Adresse an, die uns zuletzt bekannt war, damit wir Euch in der Vereinsdatenbank eindeutig auffinden können. Gleiches gilt, wenn Ihr durch Heirat einen neuen Namen angenommen habt.

Kann ich meinen Austritt per Mail erklären?

Nein, im Gegensatz zu einem Brief oder einem Fax sind Emails nicht verifizierbar. Ebenso wie der Beginn der Mitgliedschaft mit einer Unterschrift beginnt, endet diese daher auch mit einer solchen.
Wenn der Vorstand oder die beauftragte Person in der Geschäftsstelle von einem Austritt per Email Kenntniss erlangt, ist dennoch eine ordentliche Austrittserklärung notwendig. Insbesondere sei darauf hingewiesen, daß es unerwünscht ist, daß solche Emails auf der bundesweiten Mailingliste oder anderen Kommunikationsplattformen von THESIS verbreitet werden.