Muss ich meine Austrittserklärung per Einschreiben schicken?

In früheren Fassungen der Satzung war es notwendig, die Austrittserklärung per Einschreiben zu schicken. Das Einschreibenes dient(e) Euch als Nachweis, dass Ihr die Kündigung eingereicht habt, falls die Austrittserklärung - aus welchen Gründen auch immer - nicht bestätigt worden ist. Dann könnt Ihr den Versand derselben an die Geschäftsstelle nachweisen. Ein Einschreiben ist (inzwischen) nicht (mehr) notwendig. Das Austrittsschreiben sollte per Post, kann aber auch per Fax an die Geschäftsstelle geschickt werden; es wird insgesamt der Versand per Post empfohlen. Wesentlich für die Austrittserklärung ist die Schriftform!

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